Seen nur für Elektroboote: wo in Bayern, Österreich und der Schweiz der Verbrenner verboten ist
Auf vielen Seen in Bayern, Salzburg, Kärnten und Tirol fährt privat nur noch das Elektroboot, und manche verbieten auch das. Die Liste mit Quellen.
In Bayern genehmigen die Behörden private Verbrenner-Motorboote nur noch auf dem Starnberger See und dem Ammersee, und auch dort nur über Wartelisten. Auf den übrigen bayerischen Landesgewässern bleibt allenfalls der Elektromotor. Ähnlich ist es in Österreich: Auf vielen Seen in Salzburg, Kärnten, Oberösterreich, der Steiermark und Tirol ist der Verbrenner verboten. Einige Seen sperren aber auch Elektroboote.
Welche bayerischen Seen erlauben Elektroboote?
Private Verbrenner werden in Bayern nur auf dem Starnberger See (Kontingent 280) und dem Ammersee (150) genehmigt. Auf allen anderen Landesgewässern bleibt allenfalls der Elektromotor (Bayerische Verwaltungsvorschrift). Eine Genehmigung brauchst du aber auch für das Elektroboot.
| See | Elektroboot | Verbrenner | Quelle |
|---|---|---|---|
| Starnberger See | erlaubt, ohne Warteliste; Urlauber bekommen derzeit wegen der Quagga-Muschel keine Genehmigung (auch Pilsensee, Wörthsee) | 280 Lizenzen, Wartezeit mindestens 14 Jahre | LRA Starnberg |
| Ammersee | erlaubt | nur über Warteliste (150) | Schlösserverwaltung |
| Chiemsee | mit Genehmigung und Kennzeichen | grundsätzlich nicht (Ausnahmen Gewerbe, Inselbewohner) | LRA Traunstein |
| Waginger und Tachinger See | mit Genehmigung und Kennzeichen | nur eng begrenzte Ausnahmen | LRA Traunstein, Schlösserverwaltung |
| Staffelsee | über Warteliste | nicht zulässig | Schlösserverwaltung |
| Tegernsee, Schliersee, Spitzingsee | nur ausnahmsweise ab 50 % Schwerbehinderung, bis 1 kW; Gäste bis 1 kW höchstens drei Wochen im Jahr | nein bzw. eng begrenzte Ausnahmen | Schlösserverwaltung, LRA Miesbach |
| Königssee | private Elektroboote nicht zulässig | eng begrenzte Ausnahmen, am Obersee gar nicht | Schlösserverwaltung |
| Alpsee (Hohenschwangau), Großer Alpsee, Hintersee, Kochelsee, Leitgeringer See, Schwansee, Soinsee | kein Motor, auch nicht elektrisch | nein | Schlösserverwaltung |
Auf allen Seen der Bayerischen Schlösserverwaltung sind E-Surfboards, E-Foils und E-Kajaks ausnahmslos verboten, Motorboote dürfen höchstens 9 m lang sein (Schlösserverwaltung).
Was gilt am Bodensee und in Brandenburg?
- Bodensee: Elektroboote bis 2 kW dürfen in die 300-m-Uferzone. Alle anderen Motorboote dürfen dort nur an- und ablegen oder stillliegen (BSO).
- Brandenburg: Auf stehenden, nicht schiffbaren Gewässern ist das Fahren mit kleinen Elektrobooten bis 1 kW und 1.500 kg genehmigungsfrei (BbgGemV). Untersee mit Klempowsee, Rottstielfließ mit Tornowsee und ein Teil des Motzener Sees sind für Verbrenner gesperrt. Auf Landesgewässern gilt für Verbrenner ein Nachtfahrverbot von 22 bis 5 Uhr (LSchiffV).
Welche Seen in Österreich sind nur für Elektroboote?
| Bundesland | Regel | Quelle |
|---|---|---|
| Salzburg | Privates Motorbootfahren ist grundsätzlich nicht möglich, nur am Wolfgangsee zeitweise. Fuschlsee, Wallersee, Obertrumer See, Grabensee, Hintersee und Zeller See: Verbrenner verboten, Elektroboote erlaubt. Mattsee: Elektro nur bis 4,4 kW | Land Salzburg, RIS übrige Seen, RIS Zeller See, RIS Mattsee |
| Oberösterreich | Mondsee: Verbrenner ganzjährig verboten. Attersee und Traunsee: Verbrenner-Sperre 1.7. bis 31.8., Hybride zählen als Verbrenner. Hallstätter See: Elektro bis 1.000 W. 17 kleinere Seen (u. a. Almsee, Gosauseen, Irrsee): Elektro bis 500 W | RIS |
| Kärnten | Weißensee und Faaker See: private Schifffahrt nur elektrisch. Wörthersee: Verbrenner auf 335 begrenzt, E-Boote ab 4,4 kW auf 500. Millstätter See: nur 3 private Verbrenner. Afritzer See und Feldsee: Elektro bis 2,5 kW. Keutschacher, Klopeiner See u. a.: Motorantrieb jeder Art verboten | RIS |
| Steiermark | Verbrenner verboten u. a. auf Altausseer See, Grundlsee, Toplitzsee, Leopoldsteiner See | RIS |
| Tirol | 32 Seen (u. a. Plansee, Haldensee, Walchsee, Pillersee): Verbrenner verboten, Elektro bis 500 W; Achensee bis 2.200 W | RIS |
Und in der Schweiz?
Die Schweiz regelt das kantonal. Der Bund erlaubt den Kantonen, die Schifffahrt zu verbieten, einzuschränken oder die Zahl der Boote zu begrenzen (Binnenschifffahrtsgesetz).
- Schwyz: Auf Lauerzersee und Sihlsee sind nur Motoren bis 6 kW zugelassen. Am Vierwaldstättersee sind nur die Liegeplätze für Verbrenner kontingentiert (1.340). Elektroboote dürfen dort längs in der inneren Uferzone fahren (Kanton Schwyz).
- Luzern: Am Hallwilersee sind Verbrenner auf 120 Boote mit Standplatz begrenzt und haben Nachtfahrverbot. Für Elektroboote gilt beides nicht. Am Sempachersee sind Verbrenner auf 400 Boote begrenzt. Motorisierte Foilboote und E-Foils sind auf beiden Seen nicht zugelassen (SRL Luzern).
- Zürich: Auf Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee brauchen Motorboote jeder Antriebsart eine Bewilligung der Fachstelle Naturschutz. Die übrigen Kleinseen sind nur mit Ausnahmebewilligung befahrbar (Kanton Zürich).
Wo gilt außerhalb der Alpen „nur elektrisch“?
- Amsterdam: Seit 1. April 2025 dürfen im Zentrum (bis einschließlich Singelgracht) nur emissionsfreie und muskelbetriebene Sportboote fahren. Für Verbrenner mit Vignette gelten Übergangsfristen bis 2028 bzw. 2030 (Gemeenteblad).
- Giethoorn: Alle Mietboote fahren seit 1. Januar 2023 elektrisch (Gemeente Steenwijkerland).
- Utrecht: Auf der Kromme Rijn ist seit 1. Januar 2025 nur elektrisches Fahren erlaubt (Gemeente Utrecht).
- Lake District (England): Auf Buttermere, Crummock Water, Grasmere und Wastwater sind gar keine Motorboote erlaubt, auch keine elektrischen. Auf Bassenthwaite fahren E-Motoren nur mit Jahresgenehmigung (Lake District National Park).
Quellen und Bildrechte
- Bilder
- Benni Fish / Pexels (Bedingungen)
- Geprüft
- 23. Oktober 2026 von Andreas Lakeberg
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