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Ratgeber

Seen nur für Elektroboote: wo in Bayern, Österreich und der Schweiz der Verbrenner verboten ist

Auf vielen Seen in Bayern, Salzburg, Kärnten und Tirol fährt privat nur noch das Elektroboot, und manche verbieten auch das. Die Liste mit Quellen.

Andreas Lakeberg Redaktion · · 4 Min. Lesezeit
Ruderboote am Ufer des Königssees
Foto: Benni Fish / Pexels

In Bayern genehmigen die Behörden private Verbrenner-Motorboote nur noch auf dem Starnberger See und dem Ammersee, und auch dort nur über Wartelisten. Auf den übrigen bayerischen Landesgewässern bleibt allenfalls der Elektromotor. Ähnlich ist es in Österreich: Auf vielen Seen in Salzburg, Kärnten, Oberösterreich, der Steiermark und Tirol ist der Verbrenner verboten. Einige Seen sperren aber auch Elektroboote.

Welche bayerischen Seen erlauben Elektroboote?

Private Verbrenner werden in Bayern nur auf dem Starnberger See (Kontingent 280) und dem Ammersee (150) genehmigt. Auf allen anderen Landesgewässern bleibt allenfalls der Elektromotor (Bayerische Verwaltungsvorschrift). Eine Genehmigung brauchst du aber auch für das Elektroboot.

SeeElektrobootVerbrennerQuelle
Starnberger Seeerlaubt, ohne Warteliste; Urlauber bekommen derzeit wegen der Quagga-Muschel keine Genehmigung (auch Pilsensee, Wörthsee)280 Lizenzen, Wartezeit mindestens 14 JahreLRA Starnberg
Ammerseeerlaubtnur über Warteliste (150)Schlösserverwaltung
Chiemseemit Genehmigung und Kennzeichengrundsätzlich nicht (Ausnahmen Gewerbe, Inselbewohner)LRA Traunstein
Waginger und Tachinger Seemit Genehmigung und Kennzeichennur eng begrenzte AusnahmenLRA Traunstein, Schlösserverwaltung
Staffelseeüber Wartelistenicht zulässigSchlösserverwaltung
Tegernsee, Schliersee, Spitzingseenur ausnahmsweise ab 50 % Schwerbehinderung, bis 1 kW; Gäste bis 1 kW höchstens drei Wochen im Jahrnein bzw. eng begrenzte AusnahmenSchlösserverwaltung, LRA Miesbach
Königsseeprivate Elektroboote nicht zulässigeng begrenzte Ausnahmen, am Obersee gar nichtSchlösserverwaltung
Alpsee (Hohenschwangau), Großer Alpsee, Hintersee, Kochelsee, Leitgeringer See, Schwansee, Soinseekein Motor, auch nicht elektrischneinSchlösserverwaltung

Auf allen Seen der Bayerischen Schlösserverwaltung sind E-Surfboards, E-Foils und E-Kajaks ausnahmslos verboten, Motorboote dürfen höchstens 9 m lang sein (Schlösserverwaltung).

Was gilt am Bodensee und in Brandenburg?

  • Bodensee: Elektroboote bis 2 kW dürfen in die 300-m-Uferzone. Alle anderen Motorboote dürfen dort nur an- und ablegen oder stillliegen (BSO).
  • Brandenburg: Auf stehenden, nicht schiffbaren Gewässern ist das Fahren mit kleinen Elektrobooten bis 1 kW und 1.500 kg genehmigungsfrei (BbgGemV). Untersee mit Klempowsee, Rottstielfließ mit Tornowsee und ein Teil des Motzener Sees sind für Verbrenner gesperrt. Auf Landesgewässern gilt für Verbrenner ein Nachtfahrverbot von 22 bis 5 Uhr (LSchiffV).

Welche Seen in Österreich sind nur für Elektroboote?

BundeslandRegelQuelle
SalzburgPrivates Motorbootfahren ist grundsätzlich nicht möglich, nur am Wolfgangsee zeitweise. Fuschlsee, Wallersee, Obertrumer See, Grabensee, Hintersee und Zeller See: Verbrenner verboten, Elektroboote erlaubt. Mattsee: Elektro nur bis 4,4 kWLand Salzburg, RIS übrige Seen, RIS Zeller See, RIS Mattsee
OberösterreichMondsee: Verbrenner ganzjährig verboten. Attersee und Traunsee: Verbrenner-Sperre 1.7. bis 31.8., Hybride zählen als Verbrenner. Hallstätter See: Elektro bis 1.000 W. 17 kleinere Seen (u. a. Almsee, Gosauseen, Irrsee): Elektro bis 500 WRIS
KärntenWeißensee und Faaker See: private Schifffahrt nur elektrisch. Wörthersee: Verbrenner auf 335 begrenzt, E-Boote ab 4,4 kW auf 500. Millstätter See: nur 3 private Verbrenner. Afritzer See und Feldsee: Elektro bis 2,5 kW. Keutschacher, Klopeiner See u. a.: Motorantrieb jeder Art verbotenRIS
SteiermarkVerbrenner verboten u. a. auf Altausseer See, Grundlsee, Toplitzsee, Leopoldsteiner SeeRIS
Tirol32 Seen (u. a. Plansee, Haldensee, Walchsee, Pillersee): Verbrenner verboten, Elektro bis 500 W; Achensee bis 2.200 WRIS

Und in der Schweiz?

Die Schweiz regelt das kantonal. Der Bund erlaubt den Kantonen, die Schifffahrt zu verbieten, einzuschränken oder die Zahl der Boote zu begrenzen (Binnenschifffahrtsgesetz).

  • Schwyz: Auf Lauerzersee und Sihlsee sind nur Motoren bis 6 kW zugelassen. Am Vierwaldstättersee sind nur die Liegeplätze für Verbrenner kontingentiert (1.340). Elektroboote dürfen dort längs in der inneren Uferzone fahren (Kanton Schwyz).
  • Luzern: Am Hallwilersee sind Verbrenner auf 120 Boote mit Standplatz begrenzt und haben Nachtfahrverbot. Für Elektroboote gilt beides nicht. Am Sempachersee sind Verbrenner auf 400 Boote begrenzt. Motorisierte Foilboote und E-Foils sind auf beiden Seen nicht zugelassen (SRL Luzern).
  • Zürich: Auf Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee brauchen Motorboote jeder Antriebsart eine Bewilligung der Fachstelle Naturschutz. Die übrigen Kleinseen sind nur mit Ausnahmebewilligung befahrbar (Kanton Zürich).

Wo gilt außerhalb der Alpen „nur elektrisch“?

  • Amsterdam: Seit 1. April 2025 dürfen im Zentrum (bis einschließlich Singelgracht) nur emissionsfreie und muskelbetriebene Sportboote fahren. Für Verbrenner mit Vignette gelten Übergangsfristen bis 2028 bzw. 2030 (Gemeenteblad).
  • Giethoorn: Alle Mietboote fahren seit 1. Januar 2023 elektrisch (Gemeente Steenwijkerland).
  • Utrecht: Auf der Kromme Rijn ist seit 1. Januar 2025 nur elektrisches Fahren erlaubt (Gemeente Utrecht).
  • Lake District (England): Auf Buttermere, Crummock Water, Grasmere und Wastwater sind gar keine Motorboote erlaubt, auch keine elektrischen. Auf Bassenthwaite fahren E-Motoren nur mit Jahresgenehmigung (Lake District National Park).

Quellen und Bildrechte

Bilder
Benni Fish / Pexels (Bedingungen)
Geprüft
23. Oktober 2026 von Andreas Lakeberg

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Rechtlicher Hinweis. Dieser Artikel fasst Vorschriften allgemein zusammen und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind allein die verlinkten Gesetze und Verordnungen in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie die Auskunft der zuständigen Behörde, etwa des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts, des Landratsamts oder der Gemeinde am See. Stand der Angaben: 23. Oktober 2026.

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