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Hausboote

Wohnen auf dem Hausboot in Deutschland: was ist erlaubt? Genehmigung, Liegeplatz und Meldeadresse

Hausboot oder Haus auf dem Wasser? Welche Behörden zustimmen müssen, wann Baurecht gilt und wann du auf dem Boot deinen Wohnsitz anmelden kannst.

Andreas Lakeberg Redaktion, , 4 Min. Lesezeit
Fest liegende Wohnboote mit Fenstern und Pflanzen an einer Amsterdamer Gracht, dahinter Backsteinhäuser und Bäume
Foto: Marcelo Verfe / Pexels

Dauerhaft auf einem Hausboot wohnen darfst du in Deutschland, aber nur mit einem genehmigten Liegeplatz. Zuständig ist die Wasserbehörde des Landes, an Bundeswasserstraßen zusätzlich das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA). Liegt das Boot fest und ersetzt eine Wohnung, kann es nach den Landesbauordnungen als Gebäude gelten und eine Baugenehmigung brauchen. Als Wohnsitz anmelden kannst du ein Boot, das kaum bewegt wird.

Ist ein Hausboot ein Haus oder ein Boot?

Das hängt davon ab, wie du es nutzt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat 2018 entschieden: Ersetzt das Boot ein Wochenendhaus oder eine Wohnung, ist es eine bauliche Anlage; dient es zum Fahren wie ein Sportboot, ist es keine. Die Größe oder ein Vergleich von Liege- und Fahrzeiten allein reichen für die Einordnung nicht. Im entschiedenen Fall war das Hausboot kein Gebäude: viele Motorstunden, keine Küche, keine Sanitäranlagen, als Kleinfahrzeug zugelassen (OVG 2 S 13.18).

Die Landesbauordnungen sagen es ähnlich. In Brandenburg und Hamburg ist eine Anlage auch ohne feste Verbindung zum Boden eine bauliche Anlage, wenn sie überwiegend ortsfest genutzt wird (BbgBO § 2, HBauO). Sport- und Charterboote, die als Wasserfahrzeuge genutzt werden, nimmt Brandenburg ausdrücklich aus.

Für Hamburg gibt es eine neue Lage: Bis Ende 2025 waren ortsfest genutzte schwimmende Anlagen von der Bauordnung ausgenommen, seit dem 1. Januar 2026 nur noch Schiffe (Synopse der Stadtentwicklungsbehörde). Die Hamburger Infoseite zu Hausbooten sagt noch, die Bauordnung gelte für schwimmende Anlagen nicht (hamburg.de); sie ist vermutlich überholt. In Mecklenburg-Vorpommern sollten schwimmende Häuser nach dem Gesetzentwurf von 2005 ausdrücklich unter die Bauordnung fallen (Landtag M-V); die heute geltende Fassung konnten wir nicht prüfen.

Welche Genehmigungen brauchst du?

Fast immer mehrere. Für Hausboote an Bundeswasserstraßen nennt das WSA Spree-Havel in der Regel zwei: die strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung des WSA nach § 31 Bundeswasserstraßengesetz und die Genehmigung der Wasserbehörde des Landes (Infoblatt WSA Spree-Havel, § 31 WaStrG). Das WSA verlangt außerdem:

  • ein landseitiges Zugangsrecht, das ist zwingende Voraussetzung,
  • einen Liegeplatz außerhalb der Fahrrinne,
  • einen Nutzungsvertrag mit dem Bund gegen Entgelt für die Wasserfläche,
  • ein Schwimmfähigkeitsattest eines öffentlich bestellten Schiffssachverständigen (Infoblatt Steganlagen),
  • für die Fahrt zum Liegeplatz eine Genehmigung als Sondertransport.

Das WSA empfiehlt, zuerst bei der Landesbehörde zu klären, ob der Liegeplatz genehmigungsfähig ist. Freie Liegeplätze vermittelt es nicht.

In den Ländern sieht es so aus:

  • Berlin: Die Wasserbehörde genehmigt nach dem Berliner Wassergesetz, im Einzelfall kommt eine Baugenehmigung des Bezirks dazu. Für eine schwimmende Anlage in Treptow-Köpenick verlangte der Bezirk einen geprüften Brandschutznachweis und einen Prüfbericht zu Statik und Schwimmfähigkeit (Senatsantwort 19/26689, 19/26690). Eigene Liegeplätze für Hausboote hat der Senat nicht ausgewiesen (Senatsantwort 17/14244, Stand 2014).
  • Brandenburg: Anlagen in Gewässern genehmigt die Wasserbehörde. Die Genehmigung schließt weitere landesrechtliche Zulassungen ein, wird aber nur widerruflich erteilt (BbgWG § 87).
  • Hamburg: Die Wasserbehörde des Bezirks erteilt eine wasserrechtliche Genehmigung, das Bauamt prüft das Planungsrecht. Gefordert sind ein Schwimmfähigkeitsnachweis und eine Brandschutz-Abnahme durch die Feuerwehr. Im Hafengebiet ist Wohnen nicht erlaubt. Für die Wasserfläche fallen 5 € pro Quadratmeter und Jahr an (hamburg.de).

Kannst du auf dem Hausboot deinen Wohnsitz anmelden?

Ja, wenn das Boot nicht oder nur gelegentlich fährt. Das Bundesmeldegesetz sagt: Wohnschiffe gelten nur dann als Wohnung, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden (§ 20 BMG). Anmelden musst du dich wie bei jeder Wohnung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 BMG). Wer auf ein Binnenschiff aus dem deutschen Schiffsregister zieht und sonst keine Wohnung gemeldet hat, meldet sich am Heimathafen an (§ 28 BMG).

In Hamburg bekommt der Liegeplatz mit der Dauer-Liegeplatzgenehmigung eine eigene Meldeadresse (Leitfaden Hamburg-Mitte, Stand 2011). Die Anmeldung auf einem Binnenschiff kostet dort 12 € und geht nur beim Hamburg Service in der City (Hamburg Service).

Wie kommen Strom, Wasser und Abwasser aufs Boot?

Am deutlichsten regelt es Hamburg-Mitte: Jedes Hausboot muss sein Schmutzwasser grundsätzlich in die öffentliche Kanalisation leiten, und Strom, Wasser und Abwasser kommen über Land an einen Übergabeschacht (Leitfaden Hamburg-Mitte). Brandenburg schreibt keinen Anschluss vor, verbietet aber, Flüssigkeiten von einer schwimmenden Anlage ins Gewässer zu leiten (LSchiffV § 65). Für Lärm und andere Immissionen gelten für Hausboote nach einem Hinweis des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern dieselben Anforderungen wie für feste Häuser (Stadt Greifswald).

Ein Hausboot, das du auch fahren willst, findest du in Hausboot kaufen: was kostet ein Hausboot mit Elektroantrieb?. Zum Ausprobieren eignet sich ein Elektro-Hausboot zur Miete.

Quellen und Bildrechte

Bilder
Marcelo Verfe / Pexels (Bedingungen)
Geprüft
29. Oktober 2026 von Andreas Lakeberg

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Rechtlicher Hinweis. Dieser Artikel fasst Vorschriften allgemein zusammen und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind allein die verlinkten Gesetze und Verordnungen in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie die Auskunft der zuständigen Behörde, etwa des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts, des Landratsamts oder der Gemeinde am See. Stand der Angaben: 29. Oktober 2026.

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